Die Stadt war seit 1975 staatlich anerkannter Luftkurort und seit 1976 staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad und führt die Bezeichnung Bad seit dem 5. Ende Juli 2015 wurde die Anerkennung der Prädikate Kneipp-Heilbad und Luftkurort vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem der Stadtrat entschieden hatte, in diesem Bereich kein Geld mehr zu investieren
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
12.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29683
Vorwahlen
05162, 05163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Fallingbostel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Fallingbostel gibt es keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Es gibt jedoch Fortschreibungen bestehender Rahmenpläne wie those für die Neustrukturierung der Quartiere Weinberg und Wiethop, die aufgrund veränderter interner und externer Rahmenbedingungen notwendig wurden.
Zudem wurde eine Checkliste für die Berücksichtigung des Klimawandels in der Bauleitplanung einstimmig beschlossen, die für künftige Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren gilt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.