Bad Fallingbostel ist die Kreisstadt des Landkreises Heidekreis in Niedersachsen. Die Stadt war seit 1975 staatlich anerkannter Luftkurort und seit 1976 staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad und führt die Bezeichnung Bad seit dem 5
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
12.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29683
Vorwahlen
05162, 05163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Fallingbostel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Fallingbostel gibt es keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Es gibt jedoch Fortschreibungen bestehender Rahmenpläne wie those für die Neustrukturierung der Quartiere Weinberg und Wiethop, die aufgrund veränderter interner und externer Rahmenbedingungen notwendig wurden.
Zudem wurde eine Checkliste für die Berücksichtigung des Klimawandels in der Bauleitplanung einstimmig beschlossen, die für künftige Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren gilt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung